Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Bloggerfreundinnen und Bloggerfreunde!
Hallo an alle die,die durch die Irren und Wirren des Internets hierher gefunden haben.
Allgemeine Informationen zum Urheberrecht
Anders als die gewerblichen Schutzrechte entsteht der Urheberrechtsschutz mit der Schöpfung des Werks. Formalitäten sind nicht zu beachten. Für den Urheberrechtsschutz ist eine Eintragung in ein amtliches Register also weder nötig noch möglich.
Bei urheberrechtlich geschützten Werken muss es sich um persönliche geistige Schöpfungen handeln. Dem Urheber stehen Urheberpersönlichkeitsrechte, wie die Anerkennung seiner Urheberschaft und der Schutz vor Entstellung seines Werks und wirtschaftliche Verwertungsrechte zu.
Der Urheber genießt ab der Schöpfung des Werks den urheberrechtlichen Schutz, der 70 Jahre nach seinem Tod endet. Mit Ablauf der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei und kann frei verwertet werden, ohne dass die Zustimmung der Rechtsnachfolger des Urhebers eingeholt werden muss.
(Quelle: http://dpma.de/amt/aufgaben/urheberrecht/index.html)
Noltanien und alle seine Akteure und Personen, Fabeltiere, Zauberwelten, und Geschichten
sind meine Schöpfung und gehören auch ganz allein mir!
Sie wurden als gute Nachtgeschichte geboren und dürfen von keiner Dritten Person, Partei oder sonst wem weitergegeben, veröffentlicht werden außer es liegt eine schriftliche Einverständniserklärung meinerseits vor.
Jegliche Art der Zuwiderhandlung wird straffrechtlich Verfolgt!